Reklamationen & Beschwerden

Reklamationen & Beschwerden

1) Allgemeine Bestimmungen

  1. Dieses Beschwerdeverfahren wird durch das Gesetz Nr. 89/2012 Slg. über das Zivilgesetzbuch (im Folgenden "NOZ" genannt) und das Gesetz Nr. 634/1992 Slg. geregelt, über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden als "Gesetz" bezeichnet) und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden als "Waren" bezeichnet), bei denen die Rechte des Käufers aus der Mängelhaftung während der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden (im Folgenden als "Ansprüche" bezeichnet).
  2. Dieses Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem vorliegenden Reklamationsverfahren einverstanden und bestätigt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.
  3. Der Garantiegeber ist die Terpenix, s.r.o., mit Sitz in Kamýcká 1777/31, Předměstí, 412 01 Litoměřice, ID-Nr. 02365855, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Ústí nad Labem, Aktenzeichen C 33539 (im Folgenden auch "Lieferant" oder "Verkäufer" genannt).
  4. Der Käufer, der das Produkt oder die Dienstleistung beim Lieferanten bestellt, angenommen und bezahlt hat, ist der Begünstigte der Garantie. Der Käufer ist die natürliche oder juristische Person, mit der der Kaufvertrag geschlossen wird (im Folgenden auch "Käufer" oder "Kunde" genannt).
  5. Dieses Beschwerdeverfahren ist in vollem Umfang auf der Website des Anbieters (zembag.cz) veröffentlicht.
  6. Der Verkäufer handelt bei Abschluss und Durchführung des Kaufvertrages im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen an den Käufer liefert bzw. gewährt.

2) Verantwortung des Verkäufers

  1. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Empfang frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Annahme durch den Käufer:
    • die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Art der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat, besitzt,
    • ein Gegenstand, der für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck geeignet oder für den ein Gegenstand dieser Art gewöhnlich verwendet wird, ist,
    • in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Probe, wenn die Qualität oder Ausführung unter Bezugnahme auf das vereinbarte Muster oder die vereinbarte Probe bestimmt wurde, entspricht,
    • in richtiger Menge, richtigem Maß oder Gewicht geliefert wird, und,
    • den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht.

    3) Haftungsrechte für Mängel an der Ware

    1. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an der Ware oder ihrer Verpackung bei der Anlieferung unverzüglich mit dem Frachtführer zu klären und die Unstimmigkeiten im Übergabeprotokoll (Lieferschein) zu vermerken. Der Käufer ist nicht verpflichtet, solche Waren vom Spediteur anzunehmen und ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über den Schaden zu informieren. Der Käufer ist verpflichtet, die Unversehrtheit der Ware und die Vollständigkeit des Zubehörs am Tag des Erhalts ordnungsgemäß zu überprüfen.
    2. Im Falle der persönlichen Abholung durch den Käufer ist der Zeitpunkt der Übernahme der Ware der Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so kann er Mängel, die bei der Abnahme feststellbar sind, nur dann geltend machen, wenn er nachweist, dass diese Mängel (z.B. fehlendes Zubehör) bereits bei Gefahrübergang der Ware vorhanden waren. Eine spätere Reklamation wegen Unvollständigkeit der Ware oder äußerer Beschädigung der Ware entzieht dem Käufer nicht das Recht auf Reklamation. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass keine Verletzung des Kaufvertrags vorliegt.
    3. Der Käufer-Verbraucher kann die Ware telefonisch unter +420 777 892 763, per E-Mail eshop@zembag.cz, persönlich in allen Filialen des Verkäufers reklamieren oder die reklamierte Ware an die Firma Terpenix s.r.o. Spin-off ČZU, Kamýcká 129, 165 00 Praha-Suchdol, schicken.
    4. Wenn der Käufer die Waren über einen Postdienstleister versendet, sollte der Käufer in seinem eigenen Interesse die reklamierten Waren in geeignetem und ausreichend schützendem Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit sie während des Transports nicht beschädigt werden. Die Sendung muss die beanstandeten Waren enthalten, und wir empfehlen, eine Kopie des Kaufbelegs oder der Bestellnummer sowie die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizufügen.
    5. Der Käufer ist verpflichtet, nachprüfbar zu beweisen, dass die Ware im Online-Shop von Zembag.cz gekauft wurde.
    6. Die Mängelhaftungsrechte an der Ware gelten insbesondere nicht für Fälle, in denen ein Mangel oder Schaden eingetreten ist:
      • durch mechanische Beschädigung der Waren
      • durch nachweisliche Manipulationen an den Waren, Naturkatastrophen, mechanische Beschädigungen,
      • durch nachweislich missbräuchliche Verwendung,
      • durch Verwendung unter Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung oder Anweisungen auf der Verpackung oder Garantiekarte,
      • durch Verwendung entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
      • nachweisliche Verwendung unter Bedingungen, die nicht den vom Hersteller unmittelbar vorgesehenen Temperatur-, Staub-, Feuchtigkeits-, chemischen und mechanischen Umgebungseinflüssen entsprechen oder die sich eindeutig aus der Beschaffenheit der Sache ergeben,
      • durch nachweislich unsachgemäße Installation und Bedienung,
      • wenn der vorgelegte Garantieschein offensichtliche Anzeichen für eine Änderung der Daten aufweist oder wenn die Waren eine andere Seriennummer tragen als die, die auf dem Garantieschein angegeben ist.
    7. Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die durch den gewöhnlichen Gebrauch bedingte Abnutzung, bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, bei gebrauchten Waren auf einen Mangel, der dem Grad der Benutzung oder Abnutzung entspricht, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer hatten.
    8. Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung im gesetzlichen Umfang zu erteilen (Gewährleistungsschein). Der Garantieschein muss den Namen oder die Firma, die Registriernummer und den Firmensitz des Verkäufers enthalten. Wenn die Beschaffenheit der Sache es zulässt, genügt es, dem Käufer anstelle des Garantiescheins einen Kaufnachweis für die Ware auszustellen, der die gleichen Angaben wie der Garantieschein enthält.

      4) Allgemeine Gewährleistungsfrist

      1. Wenn nicht für eine einzelne Ware eine längere Frist angegeben ist, kann der Käufer das Recht bei einem Mangel an einem Verbrauchsgut wie folgt ausüben:
        • für neue Waren innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt;
        • für unverpackte Waren innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt;
        • Für verderbliche Waren richtet sich die Garantiezeit nach dem auf der Verpackung der Ware angegebenen Verfallsdatum.
      2. Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt auf, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft. Sofern bei einzelnen Waren nichts anderes angegeben ist, leistet der Verkäufer dem Käufer im Rahmen seines Geschäftsverkehrs eine Beschaffenheitsgarantie für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab Erhalt neuer und unverpackter Waren, einundzwanzig Monaten ab Erhalt von Ersatzwaren und zwölf Monaten für gebrauchte Waren.
      3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Käufer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Waren in Reparatur waren. Wird die Ware im Rahmen einer Garantiereparatur ersetzt, läuft die ursprüngliche Garantiezeit weiter.

        5) Sondergarantie

        1. Der Käufer ist berechtigt, das Recht auf Reklamation von Mängeln am Zembag-Kartoffelaufbewahrungsbeutel innerhalb von 5 Jahren ab dem Kaufdatum der Ware auszuüben.
        2. Der Käufer erkennt an, dass das mit natürlichem ätherischen Öl gefüllte Zembag-Kümmelsäckchen ein verderblicher Artikel ist und nur bis zu dem auf der Verpackung angegebenen Datum haltbar ist. Nach dem Öffnen des Beutels ist die Wirkung der ätherischen Öle auf einen Zeitraum von 5 Monaten begrenzt.

        6) Rechte aus Mängeln an der Ware

        1. Wenn die Ware nicht die in Artikel II des Reklamationsverfahrens aufgeführten Eigenschaften aufweist, kann der Käufer/Verbraucher auch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen, es sei denn, dies ist aufgrund der Art des Mangels unzumutbar. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer/Verbraucher nur den Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unangemessene Verzögerung behoben werden kann, handelt es sich um eine unerhebliche Vertragsverletzung und der Käufer-Verbraucher hat in einem solchen Fall stets ausschließlich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
        2. Der Käufer/Verbraucher hat im Falle eines behebbaren Mangels auch dann einen Anspruch auf Lieferung einer neuen Ware oder den Austausch eines Bauteils, wenn er die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. In diesem Fall hat der Käufer/Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt derselbe Mangel, der bereits mindestens zweimal während der Garantiezeit behoben wurde und erneut auftritt. Wurden die Waren in der Zeit vor der Reklamation mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert, so wird davon ausgegangen, dass sie an einer größeren Anzahl von Mängeln leiden.
        3. Wenn der Käufer-Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktritt oder das Recht ausübt, sich neue, mangelfreie Ware liefern zu lassen, Teile zu ersetzen oder zu reparieren, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer/Verbraucher ist auch dann zu einem angemessenen Preisnachlass berechtigt, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, neue, mangelfreie Waren zu liefern, deren Teile auszutauschen oder die Waren zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels dem Käufer/Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.
        4. Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Verkäufer dem Käufer vor der Übernahme der Ware mitgeteilt hat, dass die Ware mangelhaft ist oder wenn der Käufer den Mangel verursacht hat.
        5. Der Käufer-Verbraucher ist berechtigt, in allen in den NCC und dem Gesetz genannten Fällen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer in dem Moment wirksam, in dem die Rücktrittserklärung des Käufers/Verbrauchers dem Verkäufer zugestellt oder ausgehändigt wird, vorausgesetzt, dass alle gesetzlichen Bedingungen gemäß §2001 ff. NOZ, erfüllt sind. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben, und die Parteien sind verpflichtet, alles zurückzuerstatten, was sie einander auf der Grundlage des Vertrages zur Verfügung gestellt haben.
        6. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die komplette Ware einschließlich aller Zubehörteile an den Verkäufer zurückzugeben.
        7. Sind die Waren mangelhaft, wenn sie aus zweiter Hand oder mit einem Preisnachlass verkauft wurden, der ihre mindere Qualität zum Zeitpunkt des Verkaufs widerspiegelt, hat der Käufer/Verbraucher Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass anstelle des Rechts auf Ersatz der Waren.

        7) Bearbeitung von Ansprüchen

        1. Dem Käufer-/Verbraucher muss die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Reklamation bearbeiten, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer-Verbraucher vereinbaren eine längere Frist. Die Frist für die Erledigung der Reklamation beginnt gemäß § 605 des NTC am Tag nach dem Datum der Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer-Verbraucher die gleichen Rechte zu, wie wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln würde. Die 30-Tage-Frist ist für den Käufer-Verbraucher nicht bindend.
        2. Der Käufer/Verbraucher kann sich über den Ausgang der Reklamation selbst bei der Adresse der Einrichtung, bei der die Reklamation eingereicht wurde, oder bei deren Kundendienst erkundigen.
        3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder dem beauftragten Service jede Unterstützung zu gewähren, um das Vorhandensein des reklamierten Mangels zu überprüfen und diesen zu beseitigen. Bei einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware einschließlich aller Teile und Zubehörteile in hygienisch einwandfreiem Zustand zu übergeben.
        4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zum Abschluss des Reklamationsverfahrens zu übergeben. Es wird außerdem empfohlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und die vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) beizufügen. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht vollständig liefert und deren Vollständigkeit erforderlich ist, um das Vorhandensein des behaupteten Mangels festzustellen und/oder diesen zu beheben, beginnt die Frist für die Abwicklung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
        5. Bei der Geltendmachung einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung - einen Reklamationsbericht, der als Dokument für die Abwicklung der Reklamation dient. Bei der Erstellung des Reklamationsberichts ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu machen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch seine Unterschrift auf dem Reklamationsbericht bestätigt. Der Beschwerdebericht enthält Informationen darüber, wann die Beschwerde eingereicht wurde, welchen Inhalt sie hat und welche Art der Erledigung der Beschwerde vom Käufer/Verbraucher verlangt wird. Wenn der Käufer/Verbraucher das Produkt per Transportdienst zum Reklamationsverfahren geschickt hat, erhält er/sie das Reklamationsprotokoll per E-Mail.

        8) Verweigerung der Anerkennung der Forderung

        1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware zur Reklamation zu verweigern, wenn die Ware oder ihre Teile verschmutzt sind.
        2. Der Verkäufer ist auch berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, wenn die Ware nicht in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen übergeben wird.

        9) Abholung von Waren aus der Garantiereparatur

        1. Nach Abschluss der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer entweder per SMS, E-Mail oder Telefon. Wenn die Waren durch einen Versanddienstleister verschickt wurden, werden sie nach der Bearbeitung an die Adresse des Käufers geschickt.
        2. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus oder sendet ihm eine solche zu, in der das Datum und die Art der Abwicklung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Gründe für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind.
        3. Wenn die reklamierte Ware aus der Garantiereparatur nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Frist, in der die Garantiereparatur abgerechnet wurde, abgeholt wird, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 50,- CZK für jeden Tag des Verzugs bei der Abholung der Ware zu zahlen.
        4. Bei der Aushändigung der Ware nach Begleichung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das bei der Entgegennahme der Ware erhaltene Dokument für die Reklamation vorzulegen oder sich auszuweisen.

        Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 1. Juni 2022 in Kraft und ersetzt alle früheren Fassungen. Änderungen am Beschwerdeverfahren sind vorbehalten.

        In Litoměřice am 1.6.2022

        Terpenix, s.r.o.